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Sicher durch den RadSommer: 2. Den Schilderwald verstehen!

Nachdem wir uns bereits mit dem Schutzstreifen beschäftigt haben, blicken wir heute auf die vier wichtigsten blauen Rundschilder. Diese Schilder entscheiden oft darüber, ob Sie auf der Straße fahren dürfen oder den Radweg benutzen müssen.

1. Der Radweg (Zeichen 237)

Das klassische blaue Schild mit dem weißen Fahrrad.

  • Die Regel: Dies ist ein benutzungspflichtiger Radweg. Das bedeutet: Sie müssen diesen Weg befahren und dürfen nicht auf der Fahrbahn radeln.
  • Wer darf noch hierher? Grundsätzlich niemand außer Radfahrenden (und E-Scootern). Fußgänger haben hier nichts verloren.

2. Gemeinsamer Geh- und Radweg (Zeichen 240)

Fahrrad und Fußgänger sind auf einem Schild durch einen waagerechten Strich getrennt.

  • Die Regel: Auch hier gilt die Benutzungspflicht. Radfahrer müssen diesen Weg nutzen.
  • Das Miteinander: Radfahrer und Fußgänger teilen sich die gesamte Fläche. Als Radfahrer müssen Sie hier besondere Rücksicht nehmen und Ihre Geschwindigkeit so anpassen, dass Fußgänger nicht gefährdet werden. Im Zweifel: Schrittgeschwindigkeit.

3. Getrennter Rad- und Gehweg (Zeichen 241)

Fahrrad und Fußgänger sind durch einen vertikalen Strich getrennt.

  • Die Regel: Ebenfalls benutzungspflichtig. Der Weg ist jedoch baulich oder durch Linien in zwei Bahnen geteilt.
  • Wichtig: Sie müssen zwingend auf der Ihnen zugewiesenen Seite fahren (meist durch das Piktogramm am Boden markiert). Ein Ausweichen auf die Fußgängerseite ist nur kurzzeitig zum Überholen erlaubt, wenn niemand behindert wird.

4. Gehweg mit „Radfahrer frei“ (Zeichen 239 + Zusatzzeichen)

Ein weißes Schild „Radfahrer frei“ unter dem blauen Fußgänger-Schild.

  • Die Regel: Dies ist ein Gehweg, auf dem Radfahren erlaubt, aber nicht verpflichtend ist. Sie dürfen also auch auf der Straße fahren.
  • Strenges Gesetz: Wenn Sie den Gehweg nutzen, haben Fußgänger absoluten Vorrang. Sie dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit (ca. 4–7 km/h) fahren. Wenn nötig, müssen Sie warten oder absteigen.

Unser Tipp für Aulendorf: Ein kurzes Lächeln und rechtzeitiges Klingeln beim Überholen auf gemeinsamen Wegen sorgt für ein entspanntes Miteinander!


Wichtig für alle blauen Schilder: Die Benutzungspflicht gilt nur, wenn der Radweg auch befahrbar ist. Wenn der Radweg zum Beispiel durch Schnee, Eis, Glasscherben, tiefe Schlaglöcher, blockierende Baustellen oder parkende Autos blockiert ist, dürfen Sie zur eigenen Sicherheit auf die Fahrbahn ausweichen.

Praxis-Tipp: „Der Schulterblick“

Egal welches Schild Sie leitet: Beim Wechseln von Wegen oder beim Abbiegen ist der Schulterblick Ihre Lebensversicherung.

Übung für heute: Versuchen Sie auf einer ruhigen Straße, während der Fahrt den Blick deutlich über die linke Schulter nach hinten zu werfen, ohne dass das Fahrrad dabei nach links ausschwenkt. Das hält den Kurs stabil!

Radeln – aber sicher!

  1. Der Schutzstreifen
  2. Den Schilderwald verstehen!

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