Sicher durch den RadSommer: 3. Hier heißt es „STOPP!“
Nachdem wir gelernt haben, welche Wege wir nutzen müssen, schauen wir uns heute an, wo das Radfahren laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verboten ist.
Nicht jeder Weg ist für zwei Räder gemacht. Um Bußgelder zu vermeiden und – viel wichtiger – die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer in Aulendorf zu gewährleisten, sollten Sie diese Verbotsschilder kennen.
1. Verbot für Fahrzeuge aller Art (Zeichen 250)

- Die Regel: Das „rote Rund“ auf weißem Grund bedeutet ein generelles Fahrverbot.
- Für Radfahrer: Da das Fahrrad ein Fahrzeug ist, gilt dieses Verbot auch für Sie.
- Ausnahme: Nur wer sein Fahrrad schiebt, zählt als Fußgänger und darf passieren.
2. Verbot für Radverkehr (Zeichen 254)

- Die Regel: Hier ist explizit das Radfahren untersagt.
- Hintergrund: Oft steht dieses Schild an sehr engen Stellen oder dort, wo eine hohe Gefahr durch schnellen Autoverkehr besteht (z. B. auf Kraftfahrstraßen).
3. Verbot der Einfahrt (Zeichen 267) – Die Einbahnstraße

Die Regel: Sie dürfen in diese Straße von dieser Seite aus nicht einfahren.
Wichtig für Radfahrer: Das gilt auch für Sie! Ein „Geisterfahren“ gegen die Einbahnstraße ist gefährlich und verboten.

Die Ausnahme:
Achten Sie auf das Zusatzschild „Radfahrer frei“. Nur wenn dieses Schild unter dem roten Balken hängt, dürfen Sie die Einbahnstraße legal in Gegenrichtung befahren.
4. Das Verbot auf Gehwegen (Zeichen 239)

Die Regel: Ein Gehweg ohne Zusatzschild ist für Fahrzeuge (einschließlich Fahrräder) tabu.
Wer darf trotzdem?
- Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen auf dem Gehweg fahren;
- Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen es.
- Eine Begleitperson (mind. 16 Jahre alt) darf das Kind auf dem Gehweg mit dem Rad begleiten (§ 2 Abs. 5 StVO).
💡 Praxis-Tipp: Schieben ist immer erlaubt!
Wenn Sie unsicher sind oder ein Verbotsschild Ihre Weiterfahrt stoppt: Steigen Sie kurz ab. Sobald Sie Ihr Rad schieben, werden Sie rechtlich zum Fußgänger und dürfen auch Gehwege oder für Fahrzeuge gesperrte Bereiche nutzen.
Verhaltenstipp für Aulendorf: Besonders in den Sommermonaten sind viele Fußgänger in der Stadt und im Park unterwegs. Respektieren Sie die Verbote – ein rücksichtsvolles Miteinander sorgt dafür, dass wir alle den RadSommer genießen können!

Radeln – aber sicher!
- Der Schutzstreifen
- Den Schilderwald verstehen!
- Hier heißt es „STOPP!“
